

BESONDERER SCHUTZ DURCH DEN FREISTAAT BAYERN
Die Quellen des Staatl. Mineralbrunnens liegen im Heilquellenschutzgebiet.
Seit Anfang des 19. Jahrhunderts ist dieses Gebiet frei von landwirtschaftlicher Nutzung und Industrie.
Auf Betreiben König Ludwigs I. wurden bereits um 1820 zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Natur ergriffen.
Auch heute noch befinden sich die Quellen im Besitz des Freistaates Bayern. Zum Schutz, zur Pflege und Erhaltung der Quellen wird kontinuierlich in entsprechende Schutz- und Vorsorgemaßnahmen investiert.

DAS HEILQUELLENSCHUTZGEBIET
Das Heilquellenschutzgebiet Bad Brückenau (grün markiert) und Kernzone (rot markiert).
Im gesamten Gebiet gelten höchste Anforderungen an den Wasserschutz. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen überprüft regelmäßig Menge und Qualität des Mineral- und Heilwassers, um zu gewährleisten, dass die Quellen nicht beeinträchtigt werden. Das Wasserwirtschaftsamt begutachtet und überwacht außerdem notwendige Bodeneingriffe innerhalb des Heilquellenschutzgebietes.
Die höchste Sicherheit der Quellen ist dadurch garantiert.

ANFORDERUNGEN AN DEN QUELLENSCHUTZ.
Die Landesregierung des Freistaates Bayern setzt durch Rechtsverordnung das Gebiet zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen des Staatsbades Brückenau fest. Der Heilquellenschutz (§§ 50-53 des Wasserhaushaltsgesetzes) beinhaltet Maßnahmen, die das Gebiet vor nachteiligen Einwirkungen schützen, wie das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser, Abschwemmen und Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln.
Außerdem ist die Verletzung der Deckschicht verboten.
Es gelten Verbote bzw. Nutzungsbeschränkungen unter anderem für:
• Bebauung
• Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten
• Landwirtschaft, besonders bzgl. Düngung
• Straßenbau
• Tourismus
• Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
• Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden
Stoffen
• Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmittel,
• Massentierhaltung, Kläranlagen, Sand- und Kiesgruben

DIE NACHHALTIGE NUTZUNG DER HEIL- UND MINERALQUELLEN OPTIMAL UMSETZEN
Für den dauerhaften Schutz der wertvollen Heil- und Mineralwasserquellen des Staatsbades Bad Brückenau, wurde um die gesamten quellnahen Bereiche ein Schutzgürtel im Sinne eines Heilquellenschutzgebietes festgelegt.
Es umfasst weitläufige Gebiete und lässt unter anderem nur spezifische, die Nachhaltig- und Nutzungsfähigkeit der Wässer nicht beeinflussende Tätigkeiten (z.B. kein Autoverkehr, keine Parkplätze) zu. Es fungiert als natürlicher Puffer, Filter und Schutzmechanismus der Quellen. Um die hohe Wertigkeit der Heil- und Mineralquellen dauerhaft zu sichern, werden monatlich Qualitätssicherungsmaßnahmen durch ein unabhängiges balneologisches Institut durchgeführt.
In diesem Zuge werden alle relevanten Parameter ermittelt, bewertet und vergleichend dargestellt. Die Anforderungen richten sich unter anderem nach der Trink-, der Mineral- und Tafelwasserverordnung sowie den Begriffsbestimmungen für Heilbäder und Kurorte des Deutschen Heilbäderverbandes. Anhand der Schüttungswerte der Quellen wurde für jede ein spezifischer Entnahmewert gemeinsam mit Instituten und dem Wasserwirtschaftsamt festgelegt, um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten.
All diese umfangreich durchgeführten Schutz- und Überprüfungswerte bewirken eine dauerhaft gleichbleibende Qualität der Heil- und Mineralquellen auch für die Zukunft.
Quelle: www.staatsbad.de